Online-Beratung für Unternehmer

Aufträge zur Online-Rechtsberatung werden nur von Unternehmern i.S.v. § 14 BGB angenommen.

1. Ablauf Online-Beratung

  • Anfrage bzw. Sachverhaltsschilderung per E-Mail

  • Prüfung, ob Anfrage für Online-Beratung geeignet

  • Benachrichtigung bei Nichteignung per E-Mail

  • Unterbreitung eines kostenlosen Vergütungsangebotes und Mitteilung der Bearbeitungsdauer

  • Annahme oder Ablehnung des Angebots durch den Anfragenden oder E-Mail

  • Bei Annahme des Vergütungsangebots Zustandekommen des Beratungsvertrages

2. Allgemeines

Durch den Online-Beratungsservice können Sie Rechtsrat auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, Handels- und Gesellschaft zu einer Rechtsfrage einholen. Die Beratung per E-Mail ist unkompliziert und Sie erhalten eine schnelle und verbindliche Antwort auf Ihre Frage, sofern diese für eine Online-Beratung geeignet ist.

Für eine Beratung per E-Mail eignen sich insbesonders einfache Sachverhalte und Fragen, wie beispielsweise zur Formulierung einer Drittschuldnererklärung, eines Pfändungsgegenstandes oder in welcher Weise ein bestimmter Anspruch verfolgt werden kann.

Sofern sich Ihre Anfrage nicht für eine Online-Beratung eignet, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht. Dadurch entstehen für Sie keine Kosten.

Beachten Sie, dass bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage nur der Sachverhalt zugrunde gelegt werden kann, den Sie per E-Mail mitteilen. Für Beratungsfehler, die auf lückenhafte oder fehlerhalter Sachverhaltsschilderung beruhen, kann keine Haftung übernommen werden; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bitte schildern Sie daher den Sachverhalt umfassend, richtig und vollständig; auch Kleinigkeiten können für die Beurteilung der Frage oder des Falles wichtig sein.

3. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens sieht VV Nr. 2103 RVG eine angemessene Vergütung vor. Die konkrete Vergütung richtet sich nach den Gesamtumständen im Einzelfall, hierbei sind u.a. der Gegenstandswert und/oder der voraussichtliche Zeitaufwand maßgeblich. Die Vergütung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung und Verantwortung sowie zu dem Haftungsrisiko stehen. Die Vergütung für eine Online-Beratung wird im Regelfall zwischen 100,00 und 240,00 Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer liegen.
Nach Durchsicht Ihrer Anfrage erhalten Sie zunächst einen Vergütungsvorschlag, auf dessen Grundlage Sie entscheiden können, ob die Anfrage beantwortet werden soll. Nur bei ausdrücklicher Annahme des Angebots durch Zusendung einer entsprechenden E-Mail wird der Beratungsvertrag geschlossen.

Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine entsprechende Rechnung.

4. Zustandekommen eines Vertrages

Das Absenden Ihrer Anfrage ist rechtlich unverbindlich und stellt lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an den Anfragenden dar.

Der Beratungsvertrag komm erst dann zustande, wenn Sie sich mit dem unterbreiteten Vergütungsvorschlag in Textform – im Regelfall per E-Mail, einverstanden erklärt haben.

5. Vertraulichkeit /Datenschutz

Bei Versendung unverschlüsselter E-Mails kann für die Vertraulichkeit des Nachrichteninhalts nicht garantiert werden. Sofern eine verschlüsselte Versendung gewünscht wird, wird um entsprechende Mitteilung gebeten.

Es wird versichert, dass Ihre persönlichen Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes nur für Zwecke der Durchführung des Beratungsvertrages erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Durch das Absenden Ihrer Anfrage erklären Sie sich mit Erhebung, Verarbeitung und Nutzung im Rahmen des Beratungsvertrages einverstanden. Eine Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten für andere Zwecke findet nicht statt.

6. Haftung

Die Haftung ist für jede Anfrage auf eine Summe von 100.000,00 Euro begrenzt.

Bitburg, im März 2006

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